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Gewässerordnung



Aktualisiert April 2025
Für Mitglieder und Gäste mit Erlaubnis-Schein


  1. Es darf mit 2 Handangeln vom Ufer aus geangelt werden.

  2. Fanglimit pro Tag bzw. Woche max. 3 Gutfische pro Tag, davon max. 1 Raubfisch pro Woche, gesamt max. 5 Gutfische pro Woche. Als Gutfische zählen alle Arten mit Schonzeit bzw. Schonmaß.

  3. Das Angeln mit Köderfischen bzw. Fischfetzen und Blinkern ist vom 15.02. bis einschließlich 30.04. aufgrund der Schonzeit von Hecht und Zander verboten.

  4. Verboten ist das Fischen mit lebenden Ködern. Beim Fischen mit Köderfisch bzw. Fischfetzen ist ein abriebfestes Raubfischvorfach zu verwenden. Auch beim Spinnfischen bzw. Forellenfischen.

  5. Gefangene Fische müssen SOFORT in das FANGBUCH eingetragen werden.

  6. Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße.

  7. Untermassige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind mit der zu ihrer Erhaltung gebotenen Sorgfalt zurück zu setzen. Hakenlöser, Metermaß, Kescher, Schlagholz und Messer sind mitzuführen.

  8. Jeder Fisch ist mit einem Kescher zu landen. Massige und nicht von der Schonzeit betroffene Fische sind sofort zu töten. Lebendige Fische dürfen nicht mitgenommen werden.

  9. Fischen Sie waidgerecht. Verhalten Sie sich kameradschaftlich und hilfsbereit. Schützen Sie die Natur und halten Sie Ihren Angelplatz sauber. Bedenken Sie stets, dass Sie die Gemeinschaft aller Fischer und als Mitglied den Verein Landshamer Sportfischer e.V. repräsentieren.

  10. Der Erlaubnis-Schein/die Mitgliedskarte ist nur in Verbindung mit dem FANGBUCH (Mitführungspflichtig) gültig. Der Erlaubnisschein / die Mitgliedskarte wird ausnahmslos nur gegen Rückgabe der Fangliste herausgegeben.

Der Fischereiberechtigte verpflichtet sich die obigen Bedingungen sowie die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Er hat bei Kontrollen durch Aufseher oder Mitglieder auf Verlangen Beute, Fischereigerät und Papiere vorzuweisen.