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Gewässerordnung



Aktualisiert 2023
Für Mitglieder und Gäste mit Erlaubnis-Schein


1. Es darf mit 2 Handangeln vom Ufer aus geangelt werden.
Die Handangeln dürfen jeweils nur eine Anbiss-Stelle haben.

2. Pro Woche dürfen insgesamt 5 Gutfische gefangen werden:
1 Raubfisch (Hecht, Zander) und
4 Salmoniden oder 4 Karpfen
Maximal aber 3 Gutfische pro Tag.

3. Verboten ist das Fischen mit lebendem Köder.
Fische die ein Mindestmaß haben dürfen nicht als Köder verwendet werden.

4. Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind mit der zu ihrer Erhaltung gebotenen Sorgfalt zurück zu setzen.
Hakenlöser, Metermaß, Kescher, Schlagholz und Messer sind mitzuführen.

5. Jeder Fisch ist mit einem Kescher zu landen.
Maßige und nicht von der Schonzeit betroffene Fische sind sofort zu töten.
Lebendige Fische dürfen nicht mitgenommen werden.

6. Gefangene Fische müssen sofort in das Fangbucheingetragen werden!

7. Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße.

8. Fischen Sie waidgerecht. Verhalten Sie sich kameradschaftlich und hilfsbereit.
Schützen Sie die Natur und halten Sie Ihren Angelplatz sauber.
Bedenken Sie stets, dass Sie die Gemeinschaft aller Fischer und als Mitglied den
Verein Landshamer Sportfischer e.V. repräsentieren.

9. Der Erlaubnis-Schein / die Mitgliedskarte ist nur in Verbindung mit dem Fangbuch (Mitführungspflicht) gültig.
Der Erlaubnis-Schein / die Mitgliedskarte wird ausnahmslos nur gegen Rückgabe der Fangliste herausgegeben.

10. Entladen und Abstellen von PKW's nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen.
Der Fischereiberechtigte verpflichtet sich, die obigen Bedingungen sowie die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Er hat bei Kontrollen durch Aufseher oder Mitglieder auf Verlangen Beute, Fischereigerät und Papiere vorzuweisen.